Beim Kauf eines Pferdes sind bereits bei der Vertragsanbahnung eine Vielzahl von Details zu berücksichtigen - wir unterstützen Sie bei der Verfolgung Ihrer Interessen und Rechte.
Ein guter Vertrag wird in einer Vielzahl einzelner Schritte entwickelt und auf die individuellen Bedürfnisse der Verwender abgestimmt. Durch die sorgfältige Vertragsgestaltung kann ein Regelwerk geschaffen werden, welches in großem Maße zur späteren Vermeidung von Streitigkeiten und den damit verbundene Mehrkosten beiträgt. Bei Fragen der Vertragsgestaltung stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Der Tierarzt muss sämtliche Ergebnisse der Ankaufsuntersuchung dokumentieren. Erstellt er hierbei einen unzutreffenden Befund, verletzt er damit seine Pflichten aus dem Vertrag über die Ankaufsuntersuchung und haftet gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser kann ggf. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Tierarzt geltend machen. Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen Fragen zur Ankaufsuntersuchung.
Als Experten für Kaufverträge kennen wir die Feinheiten und Tücken des Kaufrechts. Wir wissen, auf welche Regelungen es bei umfangreichen Kaufverträgen ankommt und wie der Kauf und Verkauf rechtssicher vollzogen wird. Sprechen Sie uns an!
Bei einer Eigentumsübertragung von beweglichen Sachen, sind eine Einigung und eine Übergabe unerlässlich. Oft wird hier jedoch ein Vorbehalt unter der Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung vereinbart. Bei Fragen der Eigentümerstellung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Dem Käufer eines mangelbehafteten Tieres stehen grundsätzlich die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte auf Nachbesserung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu. Wenn feststeht, dass das Tier mangelbehaftet ist, kommt es darauf an, ob dieser Mangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Bei Fragen rund um die Gewährleistung beim Tierkauf stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Neben der Eigentumsurkunde ist der Equidenpass (Pferdepass) ein elementar wichtiges Dokument. Die Einführung dieses Dokumentes basiert auf der EU-Verordnung 504/2008, wonach alle Pferde identifizierbar sein müssen und binnen 6 Monaten nach ihrer Geburt einen Equidenpass benötigen. Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen Fragen zum Equidenpass. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, z.B. wenn der bisherige Eigentümer nach dem Verkauf des Pferdes den Equidenpass nicht herausgeben will.